Zuschauer-Ticket Hunsrück-Darts-Open
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Tageskarte für einen Zuschauer/Begleitperson für einen Turniertag der Hunsrück-Darts-Open 2023
Produktinformationen
Produktdetails
Zuschauer oder Begleiter sind nicht als Spieler zugelassen. Die Eintrittskarte ist gültig für den jeweiligen Turniertag. Das Zuschauer/Begleiterticket ist auf eine andere Person übertragbar. Nach dem erstmaligen Einlass ist das Zuschauen- bzw. Besucherticket nicht mehr übertragbar.
Zutrittsbestimmung
1. Mindestalter für den Zugang ist das vollendete 16. Lebensjahr. Spieler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind bei der Veranstaltung und bei der anschließenden Party nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder jemanden, der schriftlich die Erzeihungsberechtigung für dieses Turnier übertragen bekommen hat, zugangsberechtigt. Da auf dem gesamten Turnier auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist dies notwendig.
2. Bei Kauf des Tickets erhält der Käufer einen Ticket-Code per E-Mail. Der Käufer des Tickets muss nicht der Teilnehmer/Spieler am Turnier sein. Der Versand des Tickets erfolgt NICHT postalisch, sonder ausschließlich per Mail. Bei Anmeldung wird eine E-Mail beim Veranstalter hinterlegt, die für die Korrespondenz verwendet wird. Diese kann per Mail verändert werden. Sollte die relevante Mailadresse nicht mehr verfügbar sein, z.B. durch einen Spamfilter, erreichen von Datenkapazitäten oder Löschung der Mailadresse, übernimmt der Veranstalter dafür keine Verantwortung, weil die Informations-E-Mails nicht mehr beim Käufer/Zuschauer ankommen.
3. Die ausführlichen Zugangsbestimmungen müssen von jedem Teilnehmer vor Ort unterzeichnet werden. Das Verweigern der Unterschrift zu den Zugangsbestimmungen vor Ort führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Eine Rückerstattung des Startgeldes in diesem Fall ist nicht möglich.
4. Mit dem Zugang zu der Veranstaltung erhält der Zuschauer ein Einlassband sowohl für die Sportveranstaltung als auch für die Darts-Party.
5. Die Einlassbeschränkungen richten sich nach den aktuellen Covid-19-Regelungen.
6. Die Anzahl der Personen in der Turnierhalle richtet sich nach den aktuellen Covid-19-Regelungen und der städtischen Sicherheitsregelungen. Es empfiehlt sich dabei eine Reservierung von Tickets vorab.
7. Bei Streitigkeiten, Handgreiflichkeiten oder anderen Konflikten, ob forciert durch Alkoholkonsum oder aus anderen Gründen, kann der Veranstalter vom Hausrecht gebraucht machen und den Zuschauer des Veranstaltungsortes verweisen, ohne eine Rückerstattung des Ticketpreises.
8. Für den Kauf des Tickets hat der Käufer nach dem Kauf ein 14-tägiges Rückgaberecht, was die Absage zur Teilnahme an dem Event zurfolge hat. Nach Ablauf des 14-tägigen Rückgaberechtes hat der Käufer keinen Anspruch auf den Verkaufswert. Ein Rückgaberecht entfällt bei Kauf des Tickets 2 Wochen vor Eventbeginn. Bei Kauf kurz vor Eventbeginn, also 2 Wochen oder weniger entfällt das Rückgaberecht.
9. Die Rückgabe bzw. Erstattung des Tickets nach Ablauf des Rückgaberechts bzw. bei Kauf des Tickets von weniger als 2 Wochen vor Turnierbeginn ist nicht möglich, auch nicht durch Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenhalte, Verkehrsproblemen, Urlaub, Unaufmerksames Lesen der Teilnahmebestimmungen, Unlust des Käufers/Zuschauers oder jegliche andere persönliche Gründe des Käufers/Zuschauers. Die Rückgabe ist dabei weder vor noch nach der Veranstaltung möglich.
10. Für mitgebrachte Gegenstände des Zuschauers wie Sportgeräte, Bargeld, Ausweise, Schmuck oder jegliche anderen ideell wertvollen oder finanziellen Wertgegenstände trägt der Veranstalter keine Verantwortung.
11. Für körperliche Verletzungen der Zuschauer sowie die körperliche Unversehrtheit in jeglicher Form trägt der Veranstalter keine Verantwortung. Der Zuschauer betreten den Veranstaltungsort auf eigene Gefahr.
12. Der Zuschauer trägt bei Konsum von Alkohol die Eigenverantwortung zu seinem Verhalten und kann im Falle von Verschmutzungen im Falle übermäßigem Alkoholkonsums die Reinigungskosten dessen in Rechnung gestellt bekommen.
13. Gegenstände von einem Zuschauer, die von Dritten beschädigt werden, werden dem Zuschauer in Rechnung gestellt. Ebenso werden erhebliche Verschmutzungen oder Vandalismus von Veranstalter an den Verursacher in Rechnung gestellt. Für den Fall einer Beschädigung von Sachgegenständen vor Ort empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung für den Zuschauer.
14. Für Zuschauer besteht kein Dresscode.
15. Auf der Veranstaltung werden sowohl Bild- als auch Videoaufnahmen durchgeführt. Der Zuschauer erklärt sich damit einverstanden. Die Bild- und Tonrechte der Innenräume gehen auf dem Veranstalter über.
16. Für Speis und Trank innerhalb der Veranstaltung ist seitens des Veranstalters gesorgt. Das Mitbringen von Getränken und/oder Speisen in die Veranstaltungshalle ist untersagt und muss im Einzelfall mit dem Veranstalter abgesprochen werden.